2.1 Überblick

Nachdem die Grundlagen für die Einführung des KliMS und seine Integration in das EnMS geschaffen wurden, geht es nun um wichtige Status Quo Bestimmungen, wie z. B. die Analyse des Umfeldes des Unternehmens, die Festlegung des Geltungsbereiches des Managementsystems sowie um die Betrachtung der Risiken/Chancen und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Paket 2 umfasst:

  • Beschreibung des Organisationsumfeldes, der sogenannten internen und externen Themen und der entsprechenden interessierten Parteien (Anspruchsgruppen, Stakeholder) des Unternehmens (vgl. Kapitel 2.2) und
  • Festlegung des Anwendungsbereiches des integrierten Energie- und Klimamanagementsystems (vgl. Kapitel 2.3)
  • die Betrachtung von Risiken und Chancen, die sich auf das Managementsystem auswirken können (vgl. Kapitel 2.4)
  • eine Analyse der sog. bindenden Verpflichtungen, d. h. der rechtlichen und anderen Anforderungen, denen die Organisation unterliegt (vgl. Kapitel 2.5)
  • die Definition von notwendigen Prozessen um neben dem Energiemanagementsystem ein Klimamanagementsystem zu betreiben (vgl. Kapitel 2.6)

2.2 Umfeld- und Stakeholderanalyse

Ausgangssituation in EnMS

Das strategisch relevante Umfeld hat die Regio‑Tex GmbH mit Hilfe der PESTEL‑Analyse bestimmt. Dabei wurden relevante interne und externe Themen für das EnMS (DIN EN ISO 50001, Kap. 4.1) und die dazugehörigen Stakeholder und deren Erwartungen definiert (DIN EN ISO 50001, Kap. 4.2), strukturiert erfasst und deren Einfluss und Konfliktpotenzial mit einer Punktbewertung bewertet. Aus der Summe der Bewertung kann der Einfluss des Themas und des Stakeholders beurteilt werden. Abschließend werden entsprechende Maßnahmen für das Managementsystem abgeleitet. Wichtige Stakeholder der Regio-Tex GmbH, wie beispielsweise Kunden, Lieferanten, Eigner, Investoren und Mitarbeiter, werden aufgrund ihres hohen Einflusses auf das Unternehmen regelmäßig zu einem gemeinsamen Dialog eingeladen. Die Auswertung dieser Dialoge fließt in die Kontextanalyse und Maßnahmendefinition ein.

Anforderungen im KliMS

Formal ist eine Themen- und Stakeholderanalyse durch die PAS 2060 oder die DIN EN ISO 14064-1 nicht gefordert, aber die PAS definiert, dass im Rahmen der Festlegung des Anwendungsbereichs der Zweck, die Ziele und die Funktionalität des Klimamanagements zu Beginn definiert und etabliert werden (PAS 2060 Kap. 5.1). Es müssen also das Geschäftsziel bzw. der Beweggrund für das Thema Klimamanagement bestimmt werden, da die jeweiligen Anforderungen der Stakeholder unterschiedlich sein können. So werden z. B. für das Berichten der THG-Emissionen in einem Emissionshandelssystem andere Vorgaben und Ziele gelten als für einen internen THG-Bericht für die Geschäftsführung zur Entwicklung einer Strategie.

Eine strukturierte Erarbeitung von internen und externen klimaschutzrelevanten Themen sowie den dazugehörigen Stakeholdern ist somit notwendig und auch zu empfehlen, denn dies schärft den Fokus des Klimamanagements. Zum Beispiel wird mit der Zuweisung eines Zulieferers als wichtige interessierte Partei, dieser auch bei der THG-Bilanzierung der vorgelagerten Kette in Scope 3 eine wichtige Rolle spielen.

Hinweise zur Integration und praktischen Umsetzung

Die im Energiemanagement geführte Umfeld- und Stakeholderanalyse kann für die Belange des Klimamanagements weitergeführt und vertieft werden. Mittels einer Verknüpfung der Analysen lässt sich das Unternehmensumfeld hinsichtlich aller energie- und klimarelevanten Themen und Akteure umfänglich erfassen. Mit Einführung des KliMS hat die Regio-Tex GmbH ihre PESTEL-Analyse weitergeführt und um relevante Themen und Stakeholder für das KliMS ergänzt.

Weitere Informationen

Die PESTEL-Analyse untersucht Einflussfaktoren der sechs Umfeldfaktoren eines Unternehmens – political (politische), economical (ökonomische), social (sozio-kulturelle), technological (technologische), environmental (ökologische) und legal (rechtliche) Faktoren. Sie ist auf interne und externe Umfeldfaktoren anwendbar.

Weitere Informationen

Typische externe/interne Themen im KliMS sind zum Beispiel:

P: Energie und Energie- und Klimaschutzkonzepte der Bundesregierung, Änderungen der Steuerpolitik, Verschärfung von Emissionsreduktionen, EU-Richtlinien aus dem EU Green Deal, Einschränkungen in der Versorgung mit fossilen Energien

E: Energiepreisentwicklungen, Steuerrückerstattungen, Energieeinsparungen, nationale und europaweite CO2-Preise, wirtschaftliche Entwicklung trotz Klimarisiken

S: Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich Energieeffizienz und Klimaschutz, Kontakt zu NGOs, Mitarbeiterattraktivität, Gewährleistung einer gerechten Zukunft

T: Entwicklung der Energietechnik, z. B. Anteil der regenerativen Energien an der Strom- und Wärmeerzeugung, das Aufrüsten der Gebäudeleittechnik, Einsatz von Wasserstoff, Wärmerückgewinnung

E: Wasserknappheit durch Dürren, hohe Temperaturen im Sommer, Überflutungen, Starkwindereignisse

L: Beachtung aller rechtlichen Vorgaben (z. B. StromStG, EnergieStG, EEG, BEHG, TEHG, KSG, KWKG)

Weitere Informationen

Typische Stakeholder, die relevante Anforderungen für das Klimamanagement stellen, sind z. B:

Anfragen von Kunden zu Emissionswerten für Produkte

die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST), wenn z. B. Brennstoffe eingeführt werden (Energiehändler/Versorger)

lokale Bevölkerung durch übergeordnete Klimaschutzkonzepte und Raumplanungen

Je nach Größe des Unternehmens auch Investoren/Banken, die an THG-Daten sowie Risikoanalysen interessiert sind, um Kredite abzusichern

2.3 Anwendungsbereich festlegen

Ausgangssituation in EnMS

Im EnMS wurde der Anwendungsbereich, d. h. die Grenzen und die Anwendbarkeit des Systems unter Berücksichtigung der externen und internen Themen, Anforderungen der relevanten interessierten Parteien sowie Produkte und Dienstleistungen ( DIN EN ISO 50001, Kap.4.3) der Regio‑Tex GmbH bestimmt und wie folgt formuliert: „Das EnMS gilt für den Standort Regiostraße 1, 54321 Regio. Innerhalb des EnMS werden keine Energiequellen ausgeschlossen.“

Anforderungen KliMS

Auch für das KliMS muss der Anwendungsbereich, d. h. der Umfang der Aktivitäten, Anlagen/Standorte und Entscheidungen für das KliMS bestimmt werden (PAS 2060, Kap. 5.1.1.). Hier geht man zweistufig vor. Es erfolgt eine Bestimmung:

  1. der Organisationsgrenzen (das ist der Untersuchungsbereich) (ISO 14064-1, Kap. 5.1)
  2. der Berichtsgrenzen (dies umfasst die zu ermittelnden THG-Emissionen) (ISO 14064-1, Kap. 5.2)

1. Definition der Organisationsgrenzen

Der Untersuchungsbereich kann nach PAS 2060 auf Basis von zwei verschiedenen Ansätzen betrachtet werden (PAS 2060, Kap. 5.2.2):

  1. Kontrollansatz: Operative Kontrolle, Finanzielle Kontrolle
  2. Beteiligungsansatz: Anteil an THG-Emissionen

Grundsätzlich geht es darum, wie man Treibhausgasemissionen in Finanzberichten angibt. Die Wahl der organisatorischen Abgrenzung beeinflusst die Bilanz. Es gibt zwei Ansätze: (1.) den finanziellen Kontrollansatz, der nur die Emissionen von Tochtergesellschaften berücksichtigt, die finanziell und operativ von der Muttergesellschaft kontrolliert werden; und (2.) den Eigenkapitalansatz, der alle Emissionen berücksichtigt, die durch das Kapital des Unternehmens erzeugt werden. Der Vorteil des Kontrollansatzes ist, dass alle Emissionen erfasst werden, die das Unternehmen direkt beeinflussen oder reduzieren kann.

2. Bestimmung der Berichtsgrenzen

Nach der Festlegung der Organisationsgrenzen gilt es, die Berichtsgrenzen festzulegen, d. h. welche THG-Quellen bilanziert werden. Diese umfassen:

  • direkte THG-Emissionen
  • indirekte THG-Emissionen
  • entzogene THG-Mengen

Um die verschiedenen THG-Emissionen clustern zu können, hat das GHG-P die Systematik der Scopes eingeführt. Die Scopes unterscheiden:

  • direkte Emissionen (Scope 1) aus betriebsinternen Verbrennungsprozessen, z. B. aus eigener Strom- oder Wärmeproduktion und dem Betrieb firmeneigener Fahrzeuge. Andere direkte Prozessemissionen z. B. durch chemische Reaktionen oder Leckagen.
  • indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2), d. h. aus dem Verbrauch von Sekundärenergieträgern (Strom, Wärme etc.), welche vom Unternehmen gekauft und innerhalb der organisatorischen Systemgrenzen genutzt werden.
  • andere indirekte Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten (Scope 3) der unternehmerischen Aktivitäten. Diese Emissionen sind die Konsequenz aus der unternehmerischen Tätigkeit, sie fallen aber nicht an eigenen oder kontrollierbaren Quellen an.

Die nachfolgende Abbildung visualisiert die Einteilung der Scopes.

Weitere Informationen

Beim Kontrollansatz (Control Approach) werden die THG-Emissionen aus Anlagen und Betrieben bilanziert, bei denen die Organisation die finanzielle und/oder operative Kontrolle hat.

Beim Beteiligungsansatz (Equity Share Approach) werden die THG-Emissionen nach dem Anteil des Eigenkapitals an den Betrieben/Anlagen bilanziert.

Weitere Informationen

Beispiel: Ein Unternehmen, das einen Fuhrpark least, würde, wenn es den Ansatz der operativen Kontrolle anwendet, diese Emissionen unter Scope 1 ausweisen, weil es die Emissionen des Fuhrparks beeinflussen kann. Unter dem Equity-Share- oder Financial-Control-Ansatz würden die Emissionen jedoch in Scope 3 (indirekte Emissionen) ausgewiesen, da das Unternehmen die Fahrzeuge nicht besitzt.

Abbildung 4: Geltungsbereiche des GHG-P (NF3 hinzugefügt)

Quelle: Eigene Darstellung nach World Resources Institute und World Business Council for Sustainable Development, 2011 mit Modifikation

Die Scope 1-3 Kategorisierung ist darauf ausgelegt, alle THG-Emissionen aus der Wertschöpfungskette vollständig zu erfassen. Die Treibhausgase, über die zu berichten sind, sind alle international anerkannten Treibhausgase, die unter das Kyoto-Protokoll fallen. Sie sind deshalb so relevant, weil sie im Vergleich zu CO2 ein stark erhöhtes Global Warming Potential (GWP) besitzen (vgl. Tabelle 3). Das GWP gibt an, wie viel einer festgelegten Masse eines THG zur globalen Erwärmung im Vergleich zu Kohlenstoffdioxid beiträgt. Jedes THG hat eine andere Wärmefangfähigkeit und Lebensdauer in der Atmosphäre. Der THG-Effekt der verschiedenen Gase kann durch die Anwendung spezifischer Werte für das GWP gemessen werden.

Weitere Informationen

Das GWP stellt den Beitrag zur globalen Erwärmung in Abhängigkeit der Verweilzeit, dem Strahlungsantrieb und der Konzentrationszunahme aus Hintergrundkonzentrationen eines THG im Verhältnis zu CO2 dar. CO2 hat das GWP von 1,0 und fungiert somit als „Index“ der globalen Erwärmung. Zum Vergleich, Methan (CH₄) hat einen GWP von 28, dies bedeutet, dass jede Tonne CH₄-Emissionen den 28-fachen Einfluss auf die globale Erwärmung hat (über einen Zeitraum von 100 Jahren) im Vergleich zu einer Tonne CO2.  DAS GWP wird daher benötigt, um die CO2-Äquivalente zu berechnen. Das GWP wird vom Intergovernmental Panel of Climate Change (IPPC) regelmäßig geprüft und gegebenenfalls neu berechnet.

Tabelle 3: Übersicht über die THG-Emissionen, ihre Herkunft und GWP

Quelle: In Anlehnung an DENEFF, 2020, S. 19

Die ISO 14064-1 differenziert die Emissionen nicht nach Scopes, sondern nach direkten Emissionen und fünf verschiedene Kategorien von indirekten Emissionen. Sowohl die direkten als auch indirekten Kategorien umfassen weitere Unterkategorien. In der nachfolgenden Tabelle werden zur Information die Emissionskategorien der ISO 14064-1 (linke Spalte) mit den Kategorien der PAS 2060 (mittlere Spalte) und dem GHG-P (rechte Spalte) gegenübergestellt. Es ist ersichtlich, dass beide Standards auf die gleichen Emissionen abzielen, nur die Kategorisierung unterschiedlich ist.

Tabelle 4: Gegenüberstellung der Unterkategorien der ISO 14064-1, PAS 2060 und den Scopes des GHG-P

Quelle: Eigene Darstellung

Die PAS 2060 fordert für die Bilanzierung (PAS 2060, Kap. 5.2.4):

  • Einbezug aller THG und Umwandlung in tCO2e
  • Berücksichtigung von 100 % der Scope 1 Emissionen
  • Berücksichtigung von 100 % der Scope 2 Emissionen
  • Berücksichtigung von wesentlichen Scope 3 Emissionen, dabei ist zu gewährleisten, dass eine Unterschätzung ausgeschlossen ist
  • Berücksichtigung aller Emissionen aus Scope 1-3, die mehr als 1 % des gesamten CO2-Fußabdruckes umfassen und damit als wesentlich einzuschätzen sind (das bedeutet umgekehrt, dass Emissionen mit weniger als 1 % Anteil ausgeschlossen werden können)
  • Abdeckung von mindestens 95 % aller Emissionen
  • Verschiebung der 95 % Schwelle, sollte eine einzelne Quelle mehr als 50 % zu den Gesamtemissionen auf die verbliebenen Emissionsquellen ausmachen.

Auch diese Forderungen sind darauf ausgelegt, alle THG-Emissionen aus der Wertschöpfungskette vollständig zu erfassen. Der ISO-Standard verlangt eine Berichterstattung im Sinne der Grundsätze Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Korrektheit und Transparenz (ISO 14064-1, Kap. 4). Demnach müssen direkte Emissionen auch hier vollständig abgebildet werden. Bei indirekten Emissionen gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit. Die Wesentlichkeitskriterien können vom Unternehmen selbst gewählt werden, die Kriterien dürfen jedoch keine wesentlichen Mengen an Emissionen ausschließen (ISO 14064-1, Kap. 5.2). Wesentliche Ausschlüsse sind in beiden Standards zu erläutern und zu begründen.

Emissionen aus Scope 1 und 2 sind im GHG-P eindeutig definiert. So wird eine Mehrfachzählung zwischen den Scope 1 und 2 Emissionen zwischen mehreren Unternehmen ausgeschlossen. Emissionen in Scope 3 repräsentieren in der THG-Bilanz die Scope 1 und 2 Emissionen anderer Unternehmen und Personen. Dies bedeutet, dass einige der Scope 3 Emissionen im direkten Wirkungsbereich anderer Unternehmen entstehen. Wieder andere Emissionen aus der Scope 3 Kategorie entstehen in der persönlichen THG-Bilanz der Nutzer, wie etwa die Emissionen aus der Nutzungsphase eines Pkws. In Abbildung 5 sind die Zusammenhänge der Scope 1, 2 und 3 Emissionen auf Betriebsebene dargestellt.

Weitere Informationen

Für eine vollständige Treibhausgasbilanz müssen sämtliche Emissionen entlang der Wertschöpfungskette erfasst werden - dies schließt die vor- und nachgelagerten Aktivitäten bei Dienstleistern, Zulieferern und Kunden mit ein. Dabei gilt, dass prinzipiell alle Scope 1 und 2 Emissionen beachtet werden sollten, für Scope 3 gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit und Machbarkeit.

Weitere Informationen

Relevanz bedeutet, die Erfassung aller relevanten THG-Emissionen sicherzustellen und mit der Berichterstattung den Nutzungsbedürfnissen gerecht zu werden.

Vollständigkeit heißt, dass alle THG-Quellen innerhalb der Systemgrenzen erfasst und Ausschlüsse offengelegt und begründet sind.

Konsistenz meint, dass die Bilanzierungsmethoden einheitlich über verschiedene Jahre, Standorte zu verwenden und Änderungen in der Methode zu dokumentieren sind.

Transparenz beinhaltet die Angabe von Annahmen, Datenquellen und Berechnungsmethodiken, damit diese jederzeit nachvollziehbar sind.

Genauigkeit bedeutet eine Übereinstimmung zwischen den erfassten und tatsächlichen THG-Emissionen.

Abbildung 5: Zusammenhänge der Scope 1, 2 und 3 Emissionen auf Betriebsebene

Quelle: Eigene Darstellung

Für die THG-Bilanz muss immer ein sogenanntes Berichtsjahr bestimmt werden, meist umfasst das Berichtsjahr ein Kalenderjahr oder ein Geschäftsjahr. Um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, muss ein Basisjahr gewählt werden. Das Basisjahr kann entweder ein festgelegtes Jahr oder fortlaufend sein (ISO 14064-1, Kap. 6.4). Meistens wird als Basisjahr das Jahr der erstmaligen Erstellung der THG-Bilanz genutzt.

Wenn die berichtende Organisation über mehr als einen Standort verfügt, müssen ebenfalls die geografischen Grenzen definiert werden.

Hinweise zur Integration und zur praktischen Umsetzung

Durch die Betrachtung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten im Scope 3, wird der Anwendungsbereich des Klimamanagements über den Standort der Organisation hinausgehen, während der Anwendungsbereich des EnMS sich i.d.R. auf den Standort bezieht. Eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches des EnMS bis hin zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) ist aufgrund fehlender Forderung der ISO 50001 nicht realistisch. Die Regio-Tex GmbH hat sich daher dazu entschieden, für beide Systeme den Anwendungsbereich separat zu formulieren.

Weitere Informationen

Bei der Festlegung eines fixen Basisjahres sollte darauf geachtet werden, dass ein repräsentatives Jahr gewählt wird. Die Jahre der Coronapandemie, insbesondere 2020 sind für die meisten Unternehmen nicht repräsentativ.

2.4 Risiken und Chancen

Ausgangssituation im EnMS

In der Regio‑Tex GmbH werden die Risiken und Chancen für das EnMS durch eine Risiken- und Chancenanalyse erfasst. Eine Bewertung findet anhand einer Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadens- bzw. Nutzenausmaßes sowie unter Berücksichtigung des (subjektiv wahrgenommenen) Handlungsspielraumes der Organisation statt. Als Resultat werden Maßnahmen abgeleitet, um Schäden für das Unternehmen abzuschwächen bzw. Vorteile auszuschöpfen (DIN EN ISO 50001, Kap.6.1.).

Anforderungen im KliMS

Eine Risiko- und Chancenanalyse wie bei der ISO 50001 wird seitens der PAS 2060 oder ISO 14064-1 nicht explizit gefordert, was dem Alter der Normen geschuldet sein dürfte. Dennoch macht es Sinn, mögliche Klimarisiken (und etwaige Chancen) systematisch zu erfassen. Bereits aus der Kontext- und Stakeholderanalyse (vgl. Kap. 2.2) ergibt sich die Notwendigkeit zur Auseinandersetzung mit Klimarisiken, denn der Klimawandel ist Treiber von politisch-rechtlichen Entwicklungen und Interessensgruppen erwarten eine Auseinandersetzung mit der Thematik. Risiken und Chancen im Klimamanagement ergeben sich aus den physischen Klimawandelfolgen und aus dem Übergang zu einer dekarbonisierten Industrie. Sie werden oft in Übergangsrisiken und-chancen sowie physische Risiken/Chancen unterschieden.

Physische Risiken können am Standort oder in der Lieferkette auftreten (siehe Tabelle 5). Während die Auswirkungen der Klimarisiken vor Ort auf der Ebene der Gebäude, Infrastruktur und Anlagen stattfinden können, bedeuten Unterbrechungen der Lieferkette, dass klimabedingte Auswirkungen in einem Bereich zu Schäden an anderer Stelle führen. Dies hat eine mögliche Verknappung von Ressourcen oder höhere Preise zur Folge. Um solchen Schock-Effekten zu begegnen, müssen Organisationen zunehmend mehr Resilienz aufbauen.

Weitere Informationen

Übergangsrisiken und -chancen: Sie beziehen sich auf die Fähigkeit einer Organisation, in einer dekarbonisierten und klimaneutralen Wirtschaft wettbewerbsfähig zu sein. Es geht also darum, inwieweit die Geschäftsmodelle von Unternehmen durch die nationale, europäische und internationale Klimapolitik, z. B. durch CO2-Preise oder -steuern, durch Emissionsobergrenzen oder den Umstieg auf klimafreundlichere Technologien (z. B. Wasserstoff-Wirtschaft) beeinträchtigt werden können. Zu den politischen, gesetzlichen und technologischen Risiken kommen Absatz- bzw. Reputationsrisiken bei einer Veränderung der Nachfragesituation hinzu.

Physische Risiken: Sie beziehen sich auf reale Auswirkungen des Klimawandels auf Geschäftstätigkeiten, Standorte und die Lieferketten. Es geht hier einerseits um die akuten Folgen von (klimawandelbedingten) Extremwettern oder auch eher chronische bzw. langfristigen Folgen durch Änderungen des Klimaregimes. In Abhängigkeit der spezifischen Standortfaktoren könnte es sich um Infrastruktur- und Gebäudeschäden oder Unterbrechung von Lieferketten durch Hochwasser, Starkniederschläge, Unterspülungen oder Rutschungen, sowie die Verfügbarkeit von Prozesswasser oder die Leistungsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während Trockenperioden handeln (siehe  Tabelle 5).

Tabelle 5: Beispiele für physische Klimarisiken

Physische Klimarisiken am Standort
Physische Klimarisiken in der Lieferkette

Überflutung (Schäden an Gebäuden und Produktionsanlagen, Behinderung von Zufahrten und Brücken, Auftrieb von Anlagen, Tanks, Gütern und Freisetzung umweltgefährdender Stoffe, Betriebsunterbrechungen)

Sturm (Gebäudeschäden durch Druck- und Sog-Kräfte, Sach- und Personenschäden durch Gegenstände, Oberleitungen, Leichtbauten, Zerstörung von Versorgungsleitungen)

Hagelschlag (Personenschäden, Schäden an Dächern, Fenstern und Fassaden, Verstopfung von Ablaufrinnen)

Schnee (Personen-, Sach- und Produktionsschäden, Dachlawinen und Schneebretter, er-schwerte Zugänglichkeit)

Hitze und Dürre (gesteigerter Energie- und Kühlwasserbedarf, Produktionseinschränkungen durch Wassermangel, Schäden an temperaturempfindlichen Produkten, Maschinen oder elektronischen Systemen, Aufweichen asphaltierter Betriebsflächen, Brandgefahr, Verkeimung/Bakterienbelastung von Wasserreservoirs, sinkende Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern)

Extremwetterbedingte Lieferantenausfälle (Produktionsausfälle)

Vulnerabilität der Transportwege, z. B. Straßen- und Bahnverkehrs, Wasserstraße (Befahrbarkeit, Schäden an Brücken und Tunneln, Schäden an Schienen oder Oberleitungen, Wasserstau, Aquaplaning etc.)

Risiken in der Rohstoffbeschaffung durch klimabedingte Veränderung der Qualität u./.o. Verfügbarkeit von Rohstoffen (z.B. Kapazitätsengpässe oder –ausfälle durch Extremwetter, Ernteausfälle und Ertragsminderungen bei Agrarrohstoffen, Qualitätsschwankungen bei Baumwolle oder Lebensmitteln

Quelle: CO2NCEPT 2020

Chancen zeigen sich in der Verbesserung der Rohstoff- und Energieeffizienz oder in den Anstrengungen die eigenen Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen klimafreundlicher zu gestalten (z. B. auch durch CO2-Speicherung in den eigenen Produkten) oder einen Wechsel auf klimafreundliche Strom- und Wärmeversorgung, um eine verbesserte Wettbewerbsposition oder erhöhte Resilienz zu erlangen. Ein zentrales Anliegen des Klimamanagements liegt neben der Senkung der Treibhausgase („mitigation“) auch im Aspekt der Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen bzw. von Adaptionsmaßnahmen.

Hinweise zur Integration und zur praktischen Umsetzung

Das Vorgehen aus dem EnMS kann prinzipiell auf das KliMS erweitert werden.  Die Regio-Tex GmbH hat die Verfahrensweise zur Risiko- und Chancenanalyse aus dem EnMS auch für Klimarisken und -chancen erweitert. Dabei ist sie wie folgt vorgegangen:

Schritt 1: Risiko-Screening

In der Risiko- und Chancenanalyse des EnMS waren bereits klimaschutzrelevante Risiken und Chancen enthalten, da der Klimawandel Treiber politisch-rechtlicher Entwicklungen ist und schon jetzt eine hohe Bedeutung für bestimmte Stakeholdergruppen der Regio-Tex GmbH hat (z. B. Kunden). Diese Auflistung aus dem Energiemanagement wurde um  weitere Risiken und Chancen aus Sicht des Klimamanagements ergänzt. Jedes Risiko bzw. jede Chance kann so aus der Perspektive aller vorhandenen Managementsysteme bewertet werden, wobei Zielkonflikte erkannt werden können. Beim Risiko-Screening nimmt die Regio-Tex GmbH im Rahmen einer integrierten R-C-Analyse eine Bewertung anhand einer Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß und Handlungsspielraum der Organisation vor, um geeignete Maßnahmen der Risikobewältigung (z. B. Akzeptieren ohne weitere Maßnahmen, Übergabe auf Dritte, Vermeiden durch risikomindernde oder adaptive Maßnahmen) abzuleiten.

Schritt 2: Detaillierte Risiko-Analyse

Die Regio-Tex GmbH hat bei der Umsetzung von Schritt 1 festgestellt, dass Klimarisiken eine spezielle Risikoklasse sind, die häufig nicht leicht gefasst werden können. So können sich Betroffenheitsgrade regional und temporal unterscheiden. Einerseits sind die möglichen Schäden vom heutigen Handeln (also die Senkung der THG-Emissionen) abhängig, andererseits treten die Klimaschäden tendenziell erst mit zeitlichem Verzug ein. Obwohl bereits heute Anzeichen eines Klimawandels auch in der Region offen zu Tage treten, in der die Regio-Tex GmbH ansässig ist, ist sie sich im Klaren darüber, dass deren Ausmaß und Häufigkeit nach Überschreiten der Kipppunkte zukünftig weiter zunehmen wird. Wie sich die Schäden dann konkret auswirken, ist wiederum abhängig von lokalen und regionalen Faktoren, die eine besondere Schadensanfälligkeit ergeben (z. B. Tal- oder Hanglagen usw.). Die Regio-Tex GmbH möchte daher in Zukunft eine fundiertere Risikoanalyse durchführen, bei der Klimarisiken aus der Wechselwirkung von Gefährdung (H), Exposition (E) und der Vulnerabilität (V) betrachtet werden. Für eine detaillierte Risikoanalyse müssen teils aufwendige Analysen der Unternehmensstandorte, der Logistik und der Supply Chain durchgeführt werden, um sinnvolle Ergebnisse zur Ableitung von wirkungsvollen Maßnahmen abzuleiten (Climate-Risk-Due-Diligence).

Weitere Informationen

Eine fundierte Risiko- und Chancenanalyse aus dem Klimamanagement hat für Ihre Organisation noch weitere Effekte. Im Kontext von EU-Taxonomy und ESG-Ratings durch Investoren und Banken wird an verschiedenen Stellen eine Einschätzung von Risiken etwa bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gefordert (z. B. nach TCFD-Anforderungen). Kein Investor will Geld in „stranded assets“ investieren, in Firmen, Anlagen und Geschäftsmodelle, die nicht im Einklang mit Nachhaltigkeitsanforderungen und dem Paris Agreement stehen. Außerdem können Klimarisiken in der Wesentlichkeitsanalyse sowohl für die eigenen Standorte als auch als auch für Scope 3 eine wichtige Rolle spielen.

2.5 Rechtliche und andere Anforderungen

Ausgangssituation in EnMS

Um einen Überblick über die geltenden rechtlichen und anderen Anforderungen zu haben, Handlungspflichten abzuleiten und deren Einhaltung zu überprüfen, hat die Regio-Tex GmbH ein Rechtskataster angelegt. Hier erfasst sie die relevanten Gesetze und Verordnungen, Pflichten aus Genehmigungen und sonstige Verpflichtungen (vgl. DIN EN ISO 50001, Kap. 4.2). Aktualisierungen zum Energierecht lässt sich der EMB durch einen Online-Dienst regelmäßig zusenden. Vierteljährlich überprüft er die Aktualität des Katasters und die Einhaltung der bindenden Verpflichtungen (vgl. DIN EN ISO 50001, Kap. 9.1.2)

Anforderungen im KliMS

Eine vergleichbare Forderung zur Ermittlung, Einhaltung und Überprüfung rechtlicher und anderer Verpflichtungen gibt es in der PAS 2060 nicht. Allerdings gibt es auch im KliMS eine Reihe rechtlicher und anderer Verpflichtungen, die für Unternehmen relevant sein können. Dazu gehören z. B.:

  • technische Standards für Messmittel und Probenahme, die bei kontinuierlichen Messsystemen für CO2 und Erdgas zu beachten sind.
  • verbindliche Anforderungen an die Methodik der THG-Bilanzierung (z. B. nach ISO 14064-1)
  • regulatorische Anforderungen an eine THG-Bilanzierung z. B. im Rahmen eines verpflichtenden Berichtssystems wie in Großbritannien oder nach der neuen CSRD-Richtlinie der EU
  • interne Verpflichtung der obersten Leitung zum Thema Klimaneutralität
  • zunehmender politischer Druck in Form von Gesetzen und VO wie z. B. dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) oder dem Klimaschutzgesetz (KSG).
  • Anforderungen aus Ausschreibungen, Kundenaufträgen und Fördermittelbeantragungen zum Nachweis einer CO2-Neutralität bzw. CO2-Fußabdruck

Hinweise zur Integration und praktischen Umsetzung

Auch im Klimamanagement ist es sinnvoll, die rechtlichen und anderen Anforderungen systematisch zu erfassen, mit Handlungspflichten zu unterlegen und die Umsetzung regelmäßig zu überwachen. Das im EnMS etablierte Verfahren und Kataster kann auf das KliMS ausgedehnt werden.

Die Regio-Tex GmbH hat das bestehende Rechtskataster um rechtliche und andere Anforderungen aus dem Klimamanagement erweitert. Gerade gesetzliche Regelungen waren allerdings schon zu einem großen Teil enthalten, da sie auch für das EnMS relevant sind.

Weitere Informationen

Das Rechtskataster ist eine tabellarische, Kriterien gestützte Zusammenstellung der für die Organisation geltenden rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen. In den ISO‑Normen werden für den Aufbau keine strukturellen Vorgaben gemacht. In der Regel umfasst das Rechtskataster Name, relevante Paragraphen und inhaltliche Schwerpunkte der rechtlichen Verpflichtungen und sonstigen Anforderungen, die unternehmerischen Handlungspflichten, Umsetzungsstand im Unternehmen, Termine und Verantwortlichkeiten.

Weitere Informationen

Wichtige gesetzliche Regelungen im Energiebereich für Unternehmen finden sich kostenfrei z. B. unter:
BMWK - Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem

www.umwelt-online.de bietet ebenfalls eine aktuelle Aufstellung rechtlicher Regelungen, nicht nur im Energie-, sondern auch im Umwelt- und Arbeitsschutzbereich. Die Nutzung ist kostenpflichtig. Es können weiterführende Dienstleistungen, wie die Führung eines Rechtskatasters oder ein Aktualisierungsdienst gebucht werden.

Weitere Informationen

Es bietet sich an, das Kataster nach Rechtsbereichen zu differenzieren, z. B. in:

Energie- und Klimaschutzrecht

Pflichten aus Genehmigungen

sonstige Verpflichtungen z. B. eigene oder Anforderungen von Anspruchsgruppen

Dadurch können auch perspektivisch weitere Rechtsbereiche problemlos aufgenommen werden, wie z. B. die Produktsicherheit (Qualitätsmanagement), das Abfall-, Gewässerschutz-, Immissionsschutzrecht (Umweltmanagement) oder das Arbeitsschutzrecht (Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement).

2.6 Energie- und Klimaschutzmanagementsystem

Ausgangssituation in EnMS

Die Regio-Tex GmbH hat die erforderlichen Prozesse für das EnMS eingeführt und mit Hilfe einer Prozesslandkarte in Management-, Kern- und unterstützende Prozesse untergliedert. Die Prozesse wurden mit Hilfe von Verfahrensanweisungen beschrieben. Über Formblätter werden Aufzeichnungen geführt. In dem Excel basierten Dokumentenmanagement erfolgt ein Zugriff auf die Dokumente von der Prozesslandkarte aus (vgl. DIN EN ISO 50001, Kap. 4.4).

Anforderungen im KliMS

Die PAS 2060 definiert Anforderungen an ein betriebliches Klimamanagement, sie ist aber keine Managementsystemnorm. Demzufolge gibt es in ihr auch keine direkte Anforderung zur Einrichtung eines Klimamanagement-Systems. Ebenso verhält es sich mit der ISO 14064-1, die ein Standard für die Bilanzierung, nicht aber für ein systematisches KliMS ist, da sie nur niederschwellige Managementsystemanforderungen enthält.

Hinweise zur Integration und praktischen Umsetzung

Sollen die Managementanforderungen der PAS 2060 systematisch und ganzheitlich geregelt werden, so ist es erforderlich nicht nur Klimamanagement zu betreiben, sondern ein KliMS einzuführen und die für das KliMS erforderlichen Prozesse zu definieren. Es wird einerseits Prozesskategorien geben, die über das EnMS schon vorhanden sind und andererseits werden neue Prozesse zu implementieren sein. Die vorhandene Prozesslandkarte sollte deshalb integriert weiterentwickelt und aus Sicht des Klimamanagements auf Vollständigkeit überprüft werden. Bilden die bestehenden Management-, Kern- und unterstützenden Prozesse alle für das KliMS relevanten Prozesse ab? Welche Prozesse sind gemäß den Anforderungen der PAS 2060 und ISO 14064-1 ergänzend zu etablieren? In einem zweiten Schritt müssen in die zu den Prozessen gehörende Verfahrensanweisungen und Formblätter klimaschutzrelevante Umsetzungsbedingungen integriert bzw. für die neuen Prozesse dokumentierte Informationen erstellt werden.In der Regio-Tex GmbH wurden folgende Prozesse als Managementprozesse neu in die PLK aufgenommen, Vorgaben für die Prozessumsetzung in Verfahrensanweisungen beschrieben, Ressourcen zugeordnet und die Risiken bzw. Chancen bestimmt:

  • THG-Bilanzierung
  • Erstellung QES

Die anderen Prozesse wurden auf Ergänzungsbedarf aus Sicht des Klimamanagements geprüft und ihre Dokumente weiterentwickelt. Dazu gehören:

  • Managementprozesse wie Risiko- und Chancenanalyse, Ziele und Maßnahmen, Management-Review
  • Kernprozesse
  • Unterstützende Prozesse wie Schulung, Kommunikation, Auditierung

Dokumentationen spezifischer Prozesse aus dem EnMS blieben unangetastet. Dazu gehören:

  • Energiedatenerfassung
  • Energiebeschaffung
  • Messstrategie
Weitere Informationen

Nutzen Sie die Einführung des KliMS, um Ihre Managementsystemregelungen (Verfahrensanweisungen, Formblätter) auf Vollständigkeit und auf Aktualität zu prüfen. Entsprechen die dort dargelegten Regelungen noch der gelebten betrieblichen Praxis? Sind alle vorhandenen Verfahrensanweisungen tatsächlich erforderlich oder haben Sie sogar vergessen, wichtige Prozesse zu regeln?