02.02.2022, Dresden

Windenergie in der eigenen Kommune - finanzielle Beteiligung

Die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen an Wind- und Sonnenenergieprojekten werden immer besser. Grund dafür sind angepasste Rahmenbedingungen wie etwa über den § 6 im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), der eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der EE-Anlagen ermöglicht. Die Dialog- und Servicestelle für erneuerbare Energien bei der SAENA berät kostenfrei.

In der Vergangenheit waren derartige Beteiligungen schwer umzusetzen, da klare Regelungen fehlten. Welche konkreten Beteiligungsmodelle genutzt werden können und welche Spielräume dabei bestehen können wir in einem Gespräch mit Ihnen beleuchten.

„In letzter Zeit erhalten wir immer mehr Beratungsanfragen rund um das Thema finanzielle Beteiligung“ sagt Sebastian Breitlauch, Berater zu Windfragen bei der SAENA. „Derzeit bewegt sich viel in diesem Feld. Neben der Beteiligung über § 6 EEG, können Kommunen beispielsweise auch mit Gewerbesteuereinnahmen rechnen. Der kürzlich angepasste Zerlegungsmaßstab sorgt dafür, dass mehr Einnahmen vor Ort verbleiben. In Summe können an einem guten Standort mit drei modernen Windenergieanlagen um die 100.000 € pro Jahr zusammenkommen.“ so Breitlauch weiter. Ebenfalls sind attraktive Pachteinnahmen möglich, sofern die Kommune Flächen im Wind- oder Solarpark besitzt oder Flächen für Kabeltrassen und Wege zur Verfügung stellt. Für den Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild müssen Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. So können beispielsweise Flächenentsiegelungen, Aufforstungen oder der Rückbau alter Ruinen im Gemeindegebiet realisiert werden. Über direkte finanzielle Beteiligungen an den Projekten und der Einbeziehung regionaler Unternehmen für die bauliche Umsetzung wird noch mehr Wertschöpfung vor Ort geschaffen.  

Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Seit 2021 ist dort die Dialog- und Servicestelle erneuerbare Energien angesiedelt, deren Ziel es ist, Akzeptanz bei entsprechenden EE-Projekten zu erhöhen, die Bürgerschaft und Kommunen zu informieren und zu beraten sowie bei der Bearbeitung von Konflikten zu unterstützen. Gesellschafter der SAENA sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Ansprechpartner:
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
Sebastian Breitlauch
Telefon: 0351 4910-3171
E-Mail: sebastian.breitlauch@saena.de 
 

Hintergrundinformation:
Wie  sich ein EE-Projekt heute darstellen kann, zeigt folgende Beispielrechnung (Annahme – fiktives Beispiel)

3 moderne Windenergieanlagen (WEA) mit einer Nennleistung von jeweils 5,5 MW (Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 160 m) werden im Gemeindegebiet errichtet.

  • durchschnittliche jährliche Windgeschwindigkeit am Standort in Nabenhöhe beträgt 7,0 m/s
  • Jährlicher Energieertrag der WEA lt. Leistungskennlinie des Anlagenherstellers beträgt 19.000.000 kWh
  • pauschaler Abschlag wegen gegenseitiger Verschattung, Ausfällen und artenschutzrechtlichen Abschaltungen 10 %
  • jährlicher Energieertrag von 17.100.000 kWh/a pro WEA

Zahlungen nach § 6 EEG

  • 17.100.000 kWh/WEA x 3 WEA x 0,2 ct/kWh = 102.600 €
  • der 2.500 m Radius liegt zu 80 % auf dem kommunalen Gebiet
    102.600€ x 0,8 = 82.080 €/a  

Gewerbesteuer

  • Pauschale Annahme 8.000€ pro WEA - 24.000 €

Pachtzahlungen

Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren – sofern Kommune Flächeneigentümer ist, sind erhebliche Pachteinnahmen möglich.

Gesamteinnahmen

82.080 € + 24.000 € + ggf. Pachteinnahmen = mind. 106.080 €/a 

Kompensationsmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaftsbild notwendig

  • Pauschale Annahme 30.000 €/WEA bspw. für Anlegen einer Streuobstwiese, Aufforstung, Flächenentsiegelungen, Abriss von Ruinen, Entschlammung von Teichen usw.