Die öffentliche Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen ist eines der Haupthemen kommunaler Energiepolitik. Kein Wunder: Über 30 Prozent des gesamten kommunalen Eigenenergiebedarfs können allein durch die Straßenbeleuchtung verursacht werden. Gleichzeitig existieren zahlreiche Möglichkeiten, Energieverbrauch und Betriebskosten der Beleuchtungsanlagen zu reduzieren und neue, effizientere Technologien versprechen in vielfacher Hinsicht Fortschritte.
Bei der Modernisierung der kommunalen Straßenbeleuchtung gilt es einige Grundsätze zu beachten, damit eine technisch hochwertige und energieeffiziente Anlange errichtet wird. Alle wichtigen Informationen enthält der Digitale Planungsleitfaden Straßenbeleuchtung der SAENA - ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden für sächsische Kommunen über Einsparpotenziale und aktuelle technische Lösungen bei der Sanierung Ihrer Straßenbeleuchtung.
Im Digitalen Planungsleitfaden finden Sie:
- rechtliche und normative Grundlagen der Straßenbeleuchtung
- Herangehensweisen zur sachlichen und wertmäßigen Bestandserfassung
- Informationen über energiesparende Technologien bei Leuchtmitteln, Leuchten und Steuerung
- Hinweise zur Vergabe
- eine Vielzahl praktischer Checklisten und Arbeitshilfen für kommunale Mitarbeitende
Den kompletten Planungsleitfaden Straßenbeleuchtung (Stand 2018) finden Sie hier zum Download. Kurzzusammenfassungen sowie die einzelnen Anhänge der jeweiligen Kapitel können im Folgenden eingesehen werden.
Kapitel Grundlagen: Beweggründe und Rahmenbedingungen für eine Modernisierung der Straßenbeleuchtung
Dass die Straßenbeleuchtung einen sehr hohen Anteil am Energieeigenbedarf von Kommunen ausmacht, liegt zum Teil an veralteten, modernisierungsbedürftigen Anlagen. Beim Ersatz dieser durch moderne Straßenbeleuchtung entstehen Vorteile in Bezug auf Stromeinsparungen, verringerten CO2-Ausstoß und Energiekosten. Auch in den Bereichen Marketing, Sicherheit und Anwohnerzufriedenheit kann eine Modernisierung von Nutzen sein. Eine moderne Straßenbeleuchtung sollte außerdem naturverträglich gestaltet sein und ökologisch empfindliche Gebiete berücksichtigen sowie unnötige Abstrahlung in den Nachthimmel vermeiden. Normative und rechtliche Rahmenbedingungen setzen die DIN EN 13201 sowie die Ökodesign-Richtlinie.
Voraussetzung für eine Modernisierung der kommunalen Straßenbeleuchtung ist die Bestandsaufnahme. Diese dient als Basis für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und der Identifikation von Einsparpotenzialen. Um zu einer sachgerechten, nachvollziehbaren monetären Bewertung des Anlagenbestands zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu gelangen, wird eine Wertanalyse durchgeführt, mit dem Fokus auf zukünftig notwendige Investitionen und Maßnahmen. Auch die laufenden Kosten der bestehenden Anlage dienen als Grundlage einer Modernisierungsstrategie. Anhand der erhobenen Daten lassen sich Maßnahmen und Optimierungsmöglichkeiten ableiten, welche bei Durchführung dokumentiert, geprüft und evaluiert werden müssen.
Zur Optimierung der Energie- und Kosteneffizienz einer Beleuchtung muss diese bedarfsgerecht und gesteuert erfolgen, aber auch die Lichterzeugung muss wirtschaftlich und effizient sein. Die Energieeffizienz der Beleuchtungsanlage wird maßgeblich von drei Parametern beeinflusst: dem Leuchtmittel, der Leuchte und der Steuerung. Die Verwendung von Lichtmanagementsystemen ermöglicht es, mehrere Lichtpunkte über ein Netzwerk zu steuern und zu überwachen.
- Beispielrechnung 1 [xls | 77,50 KB] Umrüstung 70 W HST Zusatzimpedanz
- Beispielrechnung 2 [xls | 83,00 KB] Tausch 50 W HSE - 34 W LED Reduzierung
- Beispielrechnung 3 [xls | 83,00 KB] Tausch 125 W HMW - 47 W LED Sensor
- Beispiel Investitionszeitpunkt LED [pdf | 0,10 MB]
- Exkurs Lebensdauerangaben LED [pdf | 78,41 KB]
- Übersicht Garantiebedingungen [pdf | 0,21 MB]
- Checkliste Leuchtenkriterien [pdf | 0,12 MB]
- Checkliste Lichtmanagementsysteme [pdf | 38,24 KB]
- Broschüre Energiekennzahlen [pdf | 0,31 MB]
- Musterstadt-Berechnung 1 [xls | 0,15 MB] Ersatz Leuchte 80 W HME Lampen - 3 Alternativen
- Musterstadt-Berechnung 2 [xls | 83,00 KB] Umrüstung Leuchte HST 100 W, Reduzierschaltung
- Musterstadt-Berechnung 3 [xls | 83,00 KB] Tausch LED 47 W, Reduzierschaltung
Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre kommunale Straßenbeleuchtung gemäß öffentlichem Vergaberecht zu beschaffen. Liegen die Kosten der geplanten Maßnahme oberhalb bestimmter europaweit geltender Schwellenwerte für die Auftragsvergabe, muss ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt werden. Die EU Schwellenwerte werden von der Europäischen Kommission alle zwei Jahre geprüft und, falls erforderlich, per Verordnung geändert. Liegt der geschätzte Auftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte, erfolgt die Vergabe nach nationalen Richtlinien. In Sachsen gilt daher bei der öffentlichen Ausschreibung und Vertragsgestaltung zwingend die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Dienstleistungen (VOL).
Förderung auf Bundesebene
Aktuell ist eine Förderung der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen durch die Kommunalrichtlinie möglich. Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik, die zeit- oder präsenzabhängig bzw. adaptiv geregelt ist mit Quoten von 20 bis 40 Prozent (40 bis 55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren). Als Antragsberechtigte zählen unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, (Sport-)vereine, Schulen und Hochschulen.