Radonberatung
Sie sind Arbeitgeber und haben Räume in Erd- bzw Kellergeschossen, in denen sich Ihre Mitarbeiter länger aufhalten? Sie haben erhöhte Radonkonzentrationen festgestellt? Unsere Berater zeigen Ihnen baufachliche Möglichkeiten auf, diese Situation zu verbessern.
Seit 2018 besteht für Bauplaner die Verpflichtung den Schutz vor Radon in Gebäuden zu berücksichtigen (§ 123 StrlSchG). Des Weiteren wurden im Dezember 2020 Radonvorsorgegebiete entsprechend § 121 StrlSchG für Sachsen veröffentlicht, in denen bezüglich des Schutzes vor Radon besondere Maßnahmen bei der Errichtung von Gebäuden durchzuführen sind. Daraus ergibt sich zunehmend ein Beratungsbedarf für Betroffene.
Für allgemeine Fragen zu Radon und spezifische Fragen zur Radonmessung steht in Sachsen die Radonberatungsstelle der BfUL zur Verfügung.
Was bietet die baufachliche Initialberatung der SAENA?
Die SAENA bietet schwerpunktmäßig eine Initialberatung zu baufachlichen und gebäudetechnischen Möglichkeiten des Radonschutzes sowie den vorhandenen Synergien mit der Energieeffizienz beim Neubau und vor allem bei der Sanierung von Bestandsgebäuden an. Insbesondere Radonschutzmaßnahmen im Gebäudebestand stellen, neben der Gebäudedichtheit im Grenzbereich luftberührter Bereich/erdberührter Bereich und der Belüftung bzw. Lüftungstechnik, eine besondere Herausforderung dar.
Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon
Das Land Sachsen fördert unter Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bauliche Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsgebäuden mit Arbeitsplätzen einschließlich Aufenthaltsräumen.
Die SAENA ist im Rahmen dieses Förderprogramms als Fachstelle beauftragt. Sie bewertet die beantragten Maßnahmen fachlich. Darüber hinaus wird sie die durchgeführten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit unter den jeweiligen Gegebenheiten bewerten und die Erfahrungen zusammenfassen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Antrag- und Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank (SAB).
Initialberatung im Detail
kostenfreie Beratung
- zur Radonsituation in Sachsen
- zu Pflichten von Gebäudeerrichtern den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren
- Pflichten von Arbeitgebern zu Messung in Radonvorsorgegebieten
- zu baulichen Möglichkeiten der Verhinderung bzw. Minimierung von Radon in Häusern
Wir bieten Beratung
- an allen Werktagen telefonisch oder per E-Mail
- nach Vereinbarung in individuellen persönlichen Beratungsterminen, auch online
Informationsbroschüren des Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Um-welt und Landwirtschaft, u.a.:
- Radonschutzmaßnahmen - Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten
- Leitfaden zur Minderung der Radioaktivitätskonzentration in Denkmalgeschützten Gebäuden
aktuelle Informationen zum Thema
- Flyer Förderbereich Schutz vor Radon
- Radonschutzmaßnahmen in Bestandsgebäuden - Maßnahmen und Fördermöglichkeiten Online-Kurzseminar am 11.12.2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr
- Suche qualifizierte Radon-Fachplaner
Radon am Arbeitsplatz
Die Messergebnisse sind da - wie geht es weiter? Antworten erhalten Sie im nachfolgenden Vortrag.
- Katrin Ullrich, IHK Dresden -
Moderation - Dr. Thomas Heinrich, Staatl.Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft -
Umgang mit Messgergebnissen, rechtliche Grundlagen - Stefan Vetter, SAENA -
Referenzwert überschritten - Praktisches Vorgehen
Hintergrund dieses Angebotes
Die fachlichen Berührungspunkte und Parallelen beim radonsicheren und energieeffizienten Bauen und Sanieren bewog das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die baufachliche Kompetenz in diesem Zusammenhang bei der SAENA auszubauen.