Wegfall von Leuchtstoffröhren: Handlungsoptionen für Kommunen

Leuchtmittel mit schlechter Effizienz oder giftigen Inhaltsstoffen dürfen, gemäß EU-Richtlinien, schrittweise nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 25. August 2023 betrifft dies auch T5- und T8-Leuchtstoffröhren. Diese werden derzeit noch in vielen Kommunen, aber auch im Bereich Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen eingesetzt. Die Online-Veranstaltung erläutert aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, gibt einen Einblick in die Grundlagen der Beleuchtungstechnik und geht dann auf konkrete Handlungsoptionen und Fördermöglichkeiten bei der Sanierung der Innenbeleuchtung ein.

Die gemeinsame Veranstaltung der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) und der Sächsischen Energieagentur (SAENA) richtet sich vor allem an Kommunen, freie Träger und Kirchgemeinden. Der Einwahllink zur Videokonferenz mit der Software zoom wird Ihnen nach Anmeldung zugesendet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Agenda:

Zeit Beschreibung
09:00 - 09:15 Uhr Begrüßung und Einführung
09:15 - 10:00 Uhr Grundlagen Lichttechnik und kommunale Nutzung
10:00 - 10:15 Uhr Rechtliche Rahmenbedingungen
10:15 - 10:45 Uhr Handlungsoptionen für die Sanierung der Innenbeleuchtung
10:45 - 11:00 Uhr Praxisbericht einer Kommune
11:00 - 11:15 Uhr Überblick Fördermöglichkeiten
11:15 - 11:30 Uhr Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen  bei der Sanierung der Innenbeleuchtung

Über die Veranstaltung

Veranstaltungszeit

24.08.2023, 09:00 bis 11:00 Uhr

Veranstaltungsort

Online

Ihre Ansprechpartner