Die aktuelle Gasmangellage und die daraus resultierenden drastisch steigenden Energiepreise sind bereits jetzt für sächsische Kommunen deutlich spürbar. Und daran wird sich in den kommenden Monaten vermutlich wenig ändern.
Um Energieverbräuche und -kosten einzusparen, können Städte, Gemeinden und Landkreise bereits jetzt kurzfristige Maßnahmen umsetzen und mittel- bis langfristige Maßnahmen vorbereiten.
Auf dieser Seite geben wir ihnen einen Überblick zur aktuellen Lage und erläutern wie sie als sächsische Kommune aktiv werden können.
Der "Notfallplan Gas" und die aktuelle Situation
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist: Die Frühwarnstufe, die Alarmstufe sowie die Notfallstufe.
Am 23. Juni 2022 wurde mit den Worten "Gas ist nun ein knappes Gut" (Wirtschaftsminister Robert Habeck) die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen, in der wir uns derzeit befinden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil. Die Lage ist aber angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden.
Unternehmen, Kommunen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen. Zudem wird von mehreren Seiten zum Energiesparen aufgerufen.
Einen Überblick über die aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Die Frühwarnstufe tritt in Kraft, wenn es "konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise" auf ein mögliches Ereignis gibt, das die Gasversorgungslage erheblich verschlechtern könnte.
Daraufhin tritt beim Bundeswirtschaftsministerium ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.
Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Der Markt ist weiterhin in der Lage diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass staatliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Zudem können Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergriffen werden. Dies umfasst unter anderem die Möglichkeit der Weitergabe der Gas-Preise bis zum Endkunden.
Diese Stufe muss per Verordnung der Bundesregierung ausgerufen werden. Dies geschieht im Fall einer außergewöhnlich hohen Nachfrage nach Gas, einer erheblichen Störung der Gasversorgung oder einer anderen erheblichen Verschlechterung der Versorgungslage.
In dieser dritten Stufe werden "nichtmarktbasierte Maßnahmen ergriffen" um die Gasversorgung sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Sie regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt.
Energieeinspar-Verordnungen des Bundes
Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Die zwei Verordnungen beinhalten konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode und adressieren die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte.
Eine Verordnung mit Kurfristmaßnahmen gilt ab dem 1.9.2022 und hat eine Dauer von 6 Monaten. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1.10.2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Herangehensweise zum Energiesparen in Kommunen
Um Energie und Kosten einzusparen können sächsische Gemeinden, Städte und Landkreise viel tun. Auch ohne größere Investitionen und ohne viel Vorbereitungsaufwand. Sie können also sofort loslegen.
In den nachfolgenden Schritten erläutern wir unseren Vorschlag einer systematischen und zielgerichteten Herangehensweise zum Energiesparen.
Um Energie zielgerichtet einzusparen, bedarf es einer oder mehrerer koordinierender Personen! Bilden Sie am besten ein Energieteam, welches für das Thema Gasnotstand und Energiesparen in Ihrer Kommune zuständig ist. Mitglieder dieses Energieteams können Gebäudemanager, Energiemanager, Klimaschutzmanager oder auch ausgewählte Hausmeister sein.
Dieses Energieteam plant alle durchzuführenden Maßnahmen, monitort und controllt die Energieverbäuche und ist in engem, regelmäßigem Austausch mit der Verwaltungsspitze.
Bitte nicht vergessen: Damit das Energieteam effizient arbeiten kann muss es mit den notwendigen Zeitanteilen und Befugnissen ausgestattet werden. Es kann also sinnvoll sein Energieteam-Mitglieder von anderen Aufgaben zu befreien, um dadurch zielgerichtet die neuen Aufgaben umsetzen zu können. Eine Weisungsbefugnis zur Einhaltung der Regeln gegenüber der Nutzer und des Betriebspersonals sowie Informations- und Anhörungsrechte sollten ebenfalls sichergestellt sein.
Grundregeln für den Betrieb der kommunalen Einrichtungen unterstützen Energieteam, Betriebspersonal und Hausmeister! In einer Dienstanweisung Energie können diese Festlegungen zusammengefasst und, ganz wichtig, durch die oberste Verwaltungsspitze beschlossen werden. Dadurch können Konflikte vermieden, Abläufe und Soll-Werte definiert sowie Zuständigkeiten klar geklärt werden.
Die Grundregeln / Dienstanweisung sollte diese Punkte umfassen:
- Zuständigkeiten und Befugnisse
- Vorgaben von Raumtemperaturen für den Heiz- und ggfs. Kühlbetrieb
- Regeln für den Betrieb technischer Anlagen
- Verhalten bei Störfällen und festgestellten Mängeln
- Verhaltensregeln für Gebäudenutzer
Eine Beispiel-Dienstanweisung zum Energiemanagement können Sie sich hier herunterladen.
Einsparmaßnahmen in allen Ihren Gebäuden gleichzeitig umzusetzen ist unrealistisch und uneffektiv. Gehen Sie zielgerichtet vor, analysieren Sie Ihren Gebäudebestand und setzen Sie Maßnahmen vor allem in den Gebäuden mit dem größten Einsparpotential um.
Erstellen Sie zunächst eine Gebäudeübersicht und sammeln Sie für jedes Ihrer Gebäude Daten zu Energieträger, Fläche, Nutzungsart sowie jährlichen Verbräuchen und Kosten. Auf Grundlage dieser Daten können Sie die Gebäude mit dem größten Einsparpotential identifizieren. In dieser Priorisierung können absolute Verbräuche, spezifische Verbräuche (z.B. kWh/m²) und weitere "weiche Faktoren" eine Rolle spielen.
Diese Arbeitshilfe zur Datenaufnahme und Priorisierung können Sie gerne in Ihrer Kommune nutzen.
Die Kommunikation mit den Verwaltungsmitarbeitern, Gebäudenutzern und Bürgern ist sehr wichtig. Gehen Sie als öffentliche Verwaltung bzw. Verwaltungsspitze mit gutem Beispiel voran. Stellen Sie gegebenenfalls neue Regeln vor und erklären Sie, mit welchen Maßnahmen Sie Energie einsparen wollen und warum. Richten Sie auch einen Appell an die Verwaltungsmitarbeiter sich selbst aktiv zu beteiligen. Die Nennung einfacher Energiespartipps für Zuhause und die Arbeit verdeutlicht, was jeder Einzelne machen und erreichen kann.
Informieren Sie auch Vereine, Gebäudenutzer und Bürger über Ihre Aktivitäten, Ziele und Erfolge. Nicht nur einmalig, sondern regelmäßig.
Die SAENA hat einige Materialien zur Nutzersensibilisierung, die Sie gerne kostenfrei über das Bestellformular anfordern können.
Hausmeister kennen die Gegebenheiten vor Ort oft am Besten und wissen über die bestehende Anlagentechnik sowie die Eigenheiten der Nutzer meist gut Bescheid. Nutzen Sie dieses Wissen und räumen Sie dem Thema Energie/Energiesparen Priorität ein.
Informieren und Sensibilisieren Sie die Hausmeister zu den ggfs. neuen Regeln und wie diese Eingehalten und Durchgesetzt werden können. Schulen Sie Ihre Hausmeister bei Bedarf an der eigenen Anlage und im Umgang mit der Heizungssteuerung. Und erläutern Sie konkrete Möglichkeiten zum Energieeinsparen. Auch kleine Maßnahmen, wie Kontrollgänge zum Nutzungsende (Fenster zu, Licht aus, etc.) können einen Beitrag zum Energiesparen leisten.
Ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Anlagen und Gebäuden klingt etwas sperrig. Was dahinter steckt ist jedoch nichts anderes, als genau so viel Energie bereit zu stellen, wie wirklich notwendig ist - aber eben auch nicht mehr. Für Nutzungszeiten gibt es klare Mindestanforderungen an Raumtemperaturen, Beleuchtungsstärken und Luftwechselraten. In der Praxis werden diese oft deutlich überschritten. Was zudem oft vergessen wird: 60 % bis 70 % des Jahres sind gar keine Nutzerinnen und Nutzer in den Gebäuden (nachts, an Wochenenden, Feiertagen und Ferien). In diesen Nicht-Nutzungszeiten gelten i.d.R. keine der oben genannten Anforderungen. Durch konsequente Absenkung von Temperaturen und Abschaltung von Lüftungsanlagen und anderen Verbrauchern bestehen hier oft noch hohe Effizienzpotenziale - ganz ohne eine Außerkraftsetzung der Arbeitsstättenrichtlinie.
Maßnahmen und Beispiele
Es gibt bereits viele gute Beispiele, Ideen und Maßnahmenlisten zum Energiesparen. Nicht immer muss alles neu erfunden werden.
Deshalb finden Sie in dieser Liste eine länderübergreifende Sammlung von Informationen zum Thema Notfallplan Gas in Kommunen.
Herausgeber | Erläuterung | Verlinkung |
Sächsische Energieagentur | Handlungsempfehlungen zur Einsparung von Energie | Maßnahmenliste |
Sächsische Energieagentur | Kartenbasiertes Energieportal u.a. mit Beispielmaßnahmen aus dem Kommunalen Energiemanagement und dem European Energy Award. | Sächsisches Energieportal |
Sächsische Energieagentur | Interaktives Quiz im Powerpoint-Format. | Powerpoint-Quiz |
Energieagentur Rheinland-Pfalz | Unterseite zur Gasmangellage mit Ad.hoc Maßnahmen, langfristigen Lösungen, Handlungsempfehlungen, Veranstaltungen und eine Auflistung aktiver Kommunen. | Website "Gaskrise: Wege aus dem Gasmangel" |
Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg | Diverse Informationen zum Notstand Gas und wie wir die Energiekrise meistern können. | |
Landesenergieagentur Hessen | Website zum Energiesparen mit Vorschlägen zu Handlungsschritten und konkreten, kurzfristigen Handlungsmöglichkeiten. | Website "Gas und Energie sparen geht immer!" |
Deutscher Städtetag | Best Practices aus den Städten und Maßnahmen zur Energieeinsparung |
Übersicht über erste Maßnahmen wurde an Kommunen per Brief geschickt.
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Umweltbundesamt | Broschüre "Aus der Energiekrise durch Effizienz und Suffizenz. Politikempfehlungen zur Entspannung der Öl- und Gasversorgung in Deutschland" | Broschüre als pdf |
Bundesministerium für Umwelt und Klimaschutz | Energiewechsel-Kampagne: Praktische Tipps für den Alltag, fürs Eigenheim, für Unternehmen und Kommunen, um Deutschland unabhängiger von fossilen Energieimporten. | Kampagnen-Website |