Zweiter Qualifikationslehrgang zur kommunalen Wärmeplanung verfügbar
Die Ingenieurkammer Sachsen bietet zusammen mit der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH einen Qualifikationslehrgang zur kommunalen Wärmeplanung an. Der Lehrgang richtet sich vor allem an Ingenieure mit in diesem Bereich einschlägigen Fachkenntnissen, steht aber darüber hinaus allen Interessierten offen, insbesondere Vertretern sächsischer Kommunen.
Zudem sollen Vertreter kleiner und mittelständischer Ingenieurbüros ermuntert werden, sich die kommunale Wärmeplanung beziehungsweise Teilaufgaben dieser als Wirkungsfeld zu erschließen.
In dem Lehrgang wird, basierend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen, das vollständige Aufgabenspektrum innerhalb der Kommunalen Wärmeplanung gemäß des Kommunalen Wärmeplanungsgesetzes dargelegt. Ergänzend werden ausgewählte Praxisbeispiele behandelt und sächsische Besonderheiten bei der Erarbeitung einer Wärmeplanung vermittelt. Detaillierte Themenkomplexe sind unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Energieeffizienzgesetz (EneEfG) sowie deren Verschränkungen. Eignungsprüfungen und Bestandserfassungen, Potentialanalysen sowie die Szenarienentwicklungen und Umsetzungsstrategien sind weitere Themen. Welche Daten benötigt werden und wie die Kommunen diese bekommen, erfahren die Beteiligten ebenfalls.
Der Qualifikationslehrgang beginnt am 16. Dezember dieses Jahres und findet online sowie in Präsenz in der Ingenieurkammer Sachsen in Dresden statt. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung bekommen die Teilnehmer ein nummeriertes Zertifikat und haben die Option auf Antrag in einem Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Sachsen veröffentlicht und geführt zu werden. Die Kosten für die Weiterbildung liegen bei 150,00 EUR für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen, 255,00 EUR für Mitarbeiter von Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen oder 300,00 EUR für Nichtmitglieder. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite der Ingenieurkammer Sachsen, auf der zudem weitere Informationen zu den weiteren Teilnahmebedingungen zu finden sind.
Anmeldung: Qualifikationslehrgang Kommunale Wärmeplanung (Fokus Sachsen) | Ingenieurkammer Sachsen (ing-sn.de)
Die Kommunale Wärmeplanung ist seit dem ersten Januar dieses Jahres für alle Kommunen in Sachsen zu einer verpflichtenden Aufgabe geworden. Grund dafür ist das Kommunale Wärmeplanungsgesetz, das Mindestziele für den Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme festlegt. Die Kommunen haben seitdem die Herausforderung zu lösen, ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösungen als langfristige Lösungen zu schaffen. Dafür müssen geeignete Maßnahmen und Umsetzungsoptionen etabliert werden, die spätestens bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen sind. Aus diesen neuen Aufgaben ergeben sich vielfältige, komplexe Betätigungsfelder für kommunale Akteure und Dienstleister, vor allem Ingenieurinnen und Ingenieure.
* Hinweis zur sprachlichen Regelung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten